FAQ
Im Sachbezugstarif können die Mitarbeitenden ihre Gutscheine für alle Gesundheitsangebote aus dem proFIT-Netzwerk zu nutzen. Von Prävention, Fitness, Trendsport, Tanz, Ernährung Entspannung bis hin zu Gesundheitsreisen und Coaching. Der Sachbezugstarif eignet sich auch für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
Die BFH-Rechtsprechung ermöglicht es Unternehmen, Gutscheine gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 11 EStG als monatliche Sachzuwendung steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren. Arbeitnehmer können durch den monatlichen Sachbezug von 50,00 EUR bis zu 600,00 EUR pro Jahr steuer- und sozialabgabefrei erhalten.
Wenn das Unternehmen keine Steuervorteile nutzen möchte, kann das Jahresbudget des Mitarbeiters von 600,00 EUR auch höher ausfallen.
Dieser Tarif erlaubt den Mitarbeitern, sich im breiten Feld der Präventionsmaßnahmen zu bewegen. Die Gutscheine müssen unbedingt zweckgebunden gem. des Präventionsleitfadens eingesetzt werden. Hierzu zählen Bewegungskurse, Ernährungskurse, Suchtprävention und Stressbewältigung. Teilnehmende Akzeptanzpartner benötigen für ihre Angebote zum Präventionstarif ein gültiges Zertifikat der Zentralen Prüfstelle für Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V oder eine vergleichbare Qualifikation.
Die proFIT sichert ihren Kunden zu, dass die Leistungen der am Gutschein-System teilnehmenden Akzeptanzpartner hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit mit den für die Steuerfreiheit erforderlichen Anforderungen übereinstimmen.
Den rechtlichen Rahmen finden Sie im Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 34 i.V.m. §§ 20, 20b SGB V.
Mitarbeiter erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Budget von 100 bis 600 EUR (seit dem 01.01.2020!) im Jahr, das sie für Gesundheitsleistungen ausgeben können.
Möchten Sie mit Ihren allgemeinen Gesundheitsangeboten wie z.B. Fitness, Tanz, Wellness und Bio unser Gesundheitspartner werden, müssen Sie keine besonderen Aufnahmebedingungen erfüllen. Wir prüfen selbstverständlich, ob die Angebote und Produkte in das Netzwerk passen und unseren Qualitätsansprüchen genügen.
Möchten Sie mit Ihrem Präventionsangebot unser Gesundheitspartner werden, besteht die Aufnahmebedingung, dass Ihr Angebot den steuerrechtlichen Anforderungen der §§ 3 Nr. 34 EStG i.V.m. §§ 20, 20b SGB V entspricht. Als Nachweis benötigen Sie ein gültiges Zertifikat der Zentralen Prüfstelle für Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V.
Hierzu gibt es zwei tarifabhängige Antworten:
Mitarbeiter, die Gutscheine zum Sachbezugstarif nutzen, können selbstverständlich ihren Gutschein zur Zahlung von Mitgliedschaften im Fitness-Studio nutzen.
Mitarbeiter, die Gutscheine zum Präventionstarif nutzen, können ihren Gutschein leider nicht zur Zahlung von Mitgliedschaften im Fitness-Studio nutzen.
Mit unseren proFIT Gutscheinen können Sie selbstverständlich Restbeträge Ihrer, durch die Krankenkasse bezuschussten Gesundheitsmaßnahmen bezahlen (z.B. übernimmt die Krankenkasse ca. 80% eines Präventionskurses und 20% zahlen Sie mit Ihrem proFIT Gesundheitsgutschein, sofern das Guthaben Ihres Gutscheins ausreicht). Voraussetzung ist, dass Ihr Therapeut auch ein Partner der proFIT ist.
Ja, Sie können z.B. mit Ihrem Gesundheitsgutschein Zuzahlungen zum Physiotherapie-Rezept leisten. Voraussetzung ist, dass Ihr Therapeut auch ein Partner der proFIT ist.
Um ein für Sie geeignetes Gesundheitsangebot zu finden, nutzen Sie den Fitnessfinder auf der Webseite oder die proFIT-App, die Sie im App Store oder bei Google Play laden. Mit dem Fitnessfinder suchen Sie in unterschiedlichen Kategorien gezielt nach regionalen sowie überregionalen Angeboten. Nutzen Sie die Filter oder Suchbegriffe, um schneller ans Ziel zu kommen. Lesen Sie die Angebotstexte, folgen Sie den Verlinkungen zu den Anbieterseiten und vereinbaren Sie einen Termin direkt mit dem ausgewählten Gesundheitsanbieter.
Sprechen Sie den Anbieter vor der Buchung auf die Verwendung des proFIT-Gutscheins und Ihres Tarifes an (Sachbezug oder Prävention) und erkundigen Sie sich, falls dies nicht bereits im Angebot beschrieben wird, über den genauen Preis des Angebotes und die Abwicklung. Klären Sie mit Ihrem Gesundheitsanbieter, welches Gutscheinformat (z.B. Ausdruck zum Termin mitbringen, PDF oder Code elektronisch vorab per Mail zusenden) zur Zahlung akzeptiert wird. Danach erstellen Sie auf unserer Webseite oder in der App passgenau Ihre Gutscheine. Sofern Ihr Gesundheitsanbieter über unsere Anbieter-App verfügt, lassen Sie einfach Ihre Gutscheine direkt von Ihrem mobilen Endgerät zur Zahlung scannen.
Sollte das Guthaben auf Ihrem Gutschein nicht mehr die Kosten der Gesundheitsmaßnahme abdecken, zahlen Sie den fehlenden Betrag einfach selbst. Unterschreiten die Kosten Ihrer Gesundheitsmaßnahme den Gutscheinwert, darf Ihr Gesundheitsanbieter kein Bargeld auszahlen. Er kann Ihnen aber das Restguthaben (für eine weitere Gesundheitsmaßnahme) gutschreiben. Wenn mal ein Fehler passiert bei der Gutscheinerstellung, können Sie Ihren Gutschein aber auch jederzeit stornieren und neu ausstellen, solange dieser von Ihrem Gesundheitsanbieter noch nicht abgerechnet wurde.
Achten Sie grundsätzlich mitdarauf, dass Ihre gewählte Gesundheitsmaßnahme über Ihren Gutscheintarif abzurechnen ist. Der Gutschein mit Präventionstarif ist eingeschränkt nur für Präventionsmaßnahmen abrechenbar.
Weitere Formalitäten müssen Sie als Mitarbeiter nicht beachten. Sie brauchen Ihrem Arbeitgeber kein Dokument und keinen Beleg einzureichen.
In Ihrem Mitarbeiteraccount finden Sie eine Navigation „Wunschanbieter vorschlagen“. Wir werden Ihren Vorschlag umgehend bearbeiten und Sie mit dem Status der Teilnahme Ihres Wunsch-Gesundheitsanbieter auf dem Laufenden halten.
Hinweis! Bitte beachten Sie, dass Gutscheininhaber zum Präventionstarif nur Präventions-Gesundheitsanbieter vorschlagen können.
Achten Sie darauf, dass die gewählte Gesundheitsmaßnahme des Teilnehmers über den vorgelegten Gutschein / Gutscheintarif abzurechnen ist. Denn der Gutschein mit Präventionstarif ist eingeschränkt nur für Präventionsmaßnahmen nutzbar.
Ihr Teilnehmer bringt seinen Gutschein als A6-Format (Original) oder als Ausdruck in A4-Format mit. Oder Ihr Teilnehmer erstellt seinen Gutschein in benötigter Höhe selbst als Ausdruck, als QR-Code oder Zahlencode auf Papier oder zeigt den QR-Code des Gutscheins als Übertragung auf seinem Smartphone oder anderen Medien vor.
Ihr Teilnehmer wurde gebeten, mit Ihnen abzustimmen, in welcher Form der Gesundheitsgutschein bei Ihnen eingelöst werden kann.
Der Gutscheinüberbringer muss sich vor Einlösung des Gutscheins ausweisen können. Gleichen Sie die Ausweisdaten mit den Gutscheindaten ab.
Es wird empfohlen, den Gutschein-Code in Ihrem persönlichen Bereich unter der Rubrik Gutscheine einlösen einzugeben und zu prüfen. Alle Informationen zum Gutschein wie Inhaber, Guthaben, Tarif und Gültigkeit werden Ihnen angezeigt. Alternativ haben Sie mit der proFIT-App die Möglichkeit, den QR-Code auf dem Gutschein über ein mobiles Endgerät zu scannen, zu prüfen und sofort abzurechnen. Sie finden die proFIT-App im App Store oder bei Google Play. Wir empfehlen grundsätzlich, den Gutschein sofort einzulösen. Theoretisch kann der Teilnehmer den Gutschein mehrmals verwenden, solange der Gutschein durch Einlösung nicht entwertet wurde.
Der Tarif des Gutscheins ist auf dem Gutschein gut sichtbar aufgedruckt. Bei der Prüfung des Gutschein-Codes wird der Tarif ebenfalls angezeigt.
Durch die Eingabe und Abrechnung der Gutscheincodes in unserem Gutscheinsystem (oder durch die Abrechnung über die proFIT-App) erfolgt die Rechnung an uns ganz automatisch. Sie erhalten alle Abrechnungsdokumente von uns per Mail, zudem werden diese in Ihrem Account hinterlegt. 14-tägig zahlen wir die eingereichten Gutscheine gesammelt aus.
Die Fakturierung einer Präventionsmaßnahme an den Teilnehmer läuft ebenfalls über unser System vollautomatisch, bei der Abrechnung eines Präventionsgutscheincodes werden zusätzlich Angaben zu der Maßnahme abgefragt.
Auf unserer Homepage finden Sie die Rubrik https://www.profit-gutschein.de/registrieren
Arbeitgeber und Gesundheitsanbieter:
Wählen Sie aus, ob Sie sich als Arbeitgeber oder Gesundheitsanbieter registrieren möchten. Unser Formular führt Sie einfach durch alle Stationen der Anmeldung. Sie können uns natürlich auch direkt telefonisch kontaktieren und beraten lassen.
Mitarbeitende:
Mitarbeitenden werden die Zugangsdaten zu den Konten direkt durch den Arbeitgeber mitgeteilt. Eine Registrierung an dieser Stelle ist nicht erforderlich bzw. möglich.
Beim Gesundheitsanbieter:
Alle erstellten Rechnungen an Arbeitnehmer und ggf. alle eingereichten Zertifikate sowie alle Rechnungen an und von proFIT, werden online in Ihrem persönlichen Bereich als PDF abgelegt.
Beim Mitarbeitenden:
Alle erstellten Rechnungen an Arbeitnehmer und ggf. alle eingereichten Zertifikate werden im persönlichen Bereich des Mitarbeitenden abgelegt. Sie können zu Prüfungsanordnungen der Prüfungsstelle/Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Beim Arbeitgeber:
Alle Rechnungen von proFIT werden online in Ihrem persönlichen Bereich des Arbeitgebers als PDF abgelegt.